
Bald kommt der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. In diesem Jahr greift er ab Klasse 1, in den Folgejahren wird er jährlich um eine Jahrgangsstufe erweitert. Derzeit ist es so, dass für die Schulen und für die bisherige "Hort"-Betreuung unterschiedliche Rechtsnormen und damit auch unterschiedliche Erwartungen an die jeweiligen Einrichtungen galten. Für die Schulen sind die Schulgesetze der Länder maßgeblich. Für die "Hortbetreuung" das Sozialgesetzbuch VIII. Diese Anpassung ist nicht nur eine formaljuristische Frage, sondern sie zieht auch viele Fragen des Bildungsverständnisses und -Auftrags, Fragen nach der Ausstattung der Einrichtungen sowie Fragen des Kinderschutzes nach sich, der in beiden Rechtskreisen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ausgelegt wurde. Wie das zusammengebracht werden kann und was das für Kinder, Familien und Bildungsträger bedeutet, habe ich mit der Leiterin der Berliner Geschäftsstelle des Pestalozzi-Fröbel-Verbands, Bettina Stobbe, besprochen. Vielen Dank für das Gespräch, Frau Stobbe!
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#111 Beate Maedebach, Interessenverband Berliner Schulleitungen e.V.

#109 Liz Heid, Geschäftsführerin Teachfirst Deutschland

#108 Prof. Dr. Karin Garske und Andriana Noack, Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BEKI)

#107 Dieter Dohmen, Geschäftsführer des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FIBS)
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